Fischereiordnung

KIESGRUBENSEE GYÉKÉNYES LOKALE ANGELVORSCHRIFTEN

Fischer: Fischerei- und Erholungsverband Gyékényes und Umgebung
Eingetragener Sitz: 8852 Zákány Május 1 u. 6.
Kundendienstbüro: 8852 Zákány Május 1 u. 38.
E-Mail: gyekenyeshorgaszegyesulet@gmail.com

Gültig ab 1. Januar 2025 für das Fischwirtschaftsjahr 2025
von der Anglerorganisation für Angelzwecke verwendet werden
für Fischereibewirtschaftungsgewässer

 

[Vorwahl: 14-063-1-5]

Lieber Fischereifreund!

Der Zweck unserer Fischereiverordnung ist die Einhaltung und Durchsetzung der nationalen Fischereivorschriften und der Regeln des Fischerei- und Freizeitvereins von Gyékényes und Umgebung, angepasst an die örtlichen Gegebenheiten.

 

 

I. Allgemeine rechtliche Anforderungen

 

  1. Bevor der Angler mit dem Angeln beginnt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes CII von 2013 über Fischwirtschaft und Fischschutz (Hhvtv.) und die Durchführungsverordnung 133/2013 (XII.29.) des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (Vhr.) sowie die Vorschriften der nationalen Fischereiverordnung und der örtlichen Fischereiverordnungen kennenzulernen und zu beachten.
  2. Die örtliche Fischereiverordnung (LFR) ist eine Reihe allgemeiner und spezifischer Regeln, die für das Fischereigewässer des Fischernutzers und alle Arten von Gebietskarten in dem oben genannten Fischereigewässer gelten und nicht im Widerspruch zum Gesetz, den Bestimmungen der LFR und der Entscheidung der Fischereiverwaltungsbehörde stehen dürfen. Die Frist für die Herausgabe der lokalen Fischereiverordnungen für das laufende Jahr ist der Beginn der Verteilung der Gebietskarten, und ihr Geltungsbereich ist derselbe wie der des OHR für das laufende Jahr.
  3. Die Vorschriften der örtlichen Fischereiverordnungen dürfen nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen, aber die Fischereiverbände, die von der Fischerei profitieren, haben die gesetzliche Befugnis, strengere Beschränkungen aufzuerlegen, und die Fischereiverwaltungsbehörden können Lockerungen anordnen. In jedem Fall müssen diese in den örtlichen Fischereiverordnungen detailliert aufgeführt werden, aber in Ermangelung von Ausnahmeregelungen müssen die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen (Hhvtv., Vhr.) nicht in die HHR aufgenommen werden, da die wesentlichen Anforderungen auch im Fangbuch des Anglers enthalten sind.
  4. Zu den Grundvoraussetzungen für die Ausübung des Fischfangs gehören der Besitz einer gültigen Fangerlaubnis und anderer Dokumente (Reservierungsnachweis) für die Gebietskarte sowie deren ständiges Mitführen am Fangplatz.
  5. Mit dem Kauf eines regionalen Tickets geht der Angler auch einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Aussteller des Tickets ein und willigt in diesem Zusammenhang in die Verarbeitung seiner Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und für die Zwecke, für die sie erhoben werden, ein.
  6. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, eine fälschlicherweise gekaufte Angelkarte innerhalb der 30-Minuten-Frist ab dem Kaufdatum zu stornieren, die das System beim Online-Verkauf angibt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Preis für irrtümlich gekaufte Tickets nicht mehr erstattet.
  7. Eine Zusatzkarte zur Gebietskarte darf nur ausgestellt werden, um zusätzliche vordefinierte Leistungen oder Fangmöglichkeiten zu erhalten, die mit der Gebietskarte nicht möglich sind.
  8. Auf Verlangen des Ausstellers der Revierkarte ist der Angler verpflichtet, die örtliche Fischereiverordnung oder einen Auszug daraus als unveräußerliche Anlage zur Revierkarte aufzubewahren oder bei Online-Kauf die Revierkarte und die Fischereiverordnung ohne Ausdruck auf dem Bildschirm eines geeigneten Gerätes (z.B. Tablet, Smartphone) zur Einsichtnahme während der Angelzeit vorzulegen.
  9. Der Angler ist außerdem berechtigt und verpflichtet, sich vor Beginn des Angelns aktuelle Informationen über das auf der Revierkarte angegebene Gewässer einzuholen. Diese Informationen können auf eine Art und Weise bereitgestellt werden, die von der Anglerorganisation festgelegt und veröffentlicht wird, oder durch Ad-hoc-Informationen des Fischereiaufsehers. Aktuelle Informationen sind auf der Website gyekenyesipontyhorgasz.hu und auf den Facebook- und Instagram-Seiten der Big Carp Anglers verfügbar.
  10. Im Falle der HHR behält sich der Aussteller der Gebietskarte das Recht vor, während des Jahres Änderungen vorzunehmen, ist aber verpflichtet, die Angler durch eine glaubwürdige Bekanntmachung mindestens acht Tage vor der Änderung in den Informationen und auf der in den örtlichen Fischereivorschriften angegebenen Schnittstelle über die Änderung zu informieren. Wenn die Veröffentlichung gemäß dieser Vorschrift erfolgt ist, kann sich der Angler in einem eventuellen fischereilichen Nutzungsverfahren nicht auf das Fehlen von Informationen berufen, um die Gebietskarte zu widerrufen und den Erwerb zu untersagen. Aktuelle Informationen sind auf der Website gyekenyesipontyhorgasz.hu und auf den Facebook- und Instagram-Seiten der Big Carp Anglers of Gyékényes zu finden.
  11. Wenn der Angler nachweislich nicht über eine Änderung der Fischereivorschriften für die Gebietskarte oder über ein ad hoc verhängtes Verbot informiert wurde, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Neben der Fischereiverordnung kann auch eine Nachricht oder ein Dokument, das an eine im spezialisierten System HORINFO registrierte E-Mail-Adresse geschickt wird oder das angezeigt wird, wenn der Angler sein persönliches Profil öffnet, oder ein Hinweis auf der offiziellen Website des Inhabers als Nachweis für eine Benachrichtigung in Bezug auf die Fischereiverordnung gelten. Alle Mitteilungen werden dem Angler vom Fischereiverwalter mindestens 48 Stunden vor der Änderung oder dem Beginn des Verbots zugestellt oder veröffentlicht.
  12. Der Fisch im Fanggebiet geht in den Besitz des Anglers über, indem er den Fisch legal fängt und den Fang in das Fangbuch einträgt. Die Eintragung darf nur im Logbuch und zusätzlich zu diesen Regeln in der Art und Weise erfolgen, die in der örtlichen Fischereiverordnung festgelegt ist. Der Inhaber darf keinen Preis für die Entnahme des Fisches festsetzen, es sei denn, er kauft im Voraus eine zusätzliche Karte für die Möglichkeit, weitere Fische zu entnehmen.
  13. Telefonnummer für die Meldung von Unregelmäßigkeiten: +3630 6046012

 

II. Landnutzung und Umweltschutz und allgemeine Vorschriften für das Angeln an Land für die Belegung, den belegten Raum in den genehmigten Abschnitten:

 

  1. Angeln ist das ganze Jahr über von 0:00 bis 24:00 Uhr erlaubt.
  2. Ein stationärer Fischereistandort (innerhalb eines Mindestabstands von 2,5 Metern vom vorgesehenen Standort des Fanggeräts) darf im Rahmen einer Fischereiverwaltungsvorschrift nur besetzt werden, wenn die Abfälle zuvor entfernt wurden. Auf der Karte im Anhang zu dieser lokalen Fischereiverordnung ist der Uferbereich mit einer gestrichelten grünen Linie markiert (Sektoren A, B, C).
  3. Das Angeln an den ausgewiesenen Angelplätzen ist nur nach Reservierung möglich. Reservierungen sind für jede Zeit des Jahres akzeptiert. Für diejenigen, die am Tag der Ankunft am Angelplatz buchen möchten, können wir dies nur je nach Verfügbarkeit anbieten. Es ist möglich, für die Dauer der Reservierung auf den ausgewiesenen Plätzen zu bleiben, um dort zu angeln. Nur Personen, die eine gültige Reservierung für einen ausgewiesenen Angelplatz haben, können sich an diesem Platz aufhalten. Nach Ablauf der Gebietskarte muss der ausgewiesene Angelplatz in einem sauberen und aufgeräumten Zustand übergeben werden. Informationen zu den ausgewiesenen Angelplätzen finden Sie auf der Karte im Anhang zu dieser örtlichen Fischereiverordnung und auf unserer Website. Diese Angelplätze können im Vergleich zu den anderen Angelplätzen an der Küste zusätzliche Leistungen beinhalten (Parkplatz, Stromanschluss, Aufenthaltsraum, Benutzung von Sonargeräten -Halradar-, Futterboot usw.). Das Angeln mit Köderbooten, Zelten, Wohnwagen und Booten ist nur an den ausgewiesenen Angelplätzen möglich. Die Angler werden darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur der ausgewiesenen Angelplätze, die als „Railroad Shores“ bekannt sind, kontinuierlich verbessert wird. Während der Übergangszeit bis zur Installation von Sozialeinrichtungen (Toiletten, Klosetts), Bänken und anderen Ausrüstungen ist der Schutz der natürlichen Umwelt, das Sammeln von Abfällen mit einem Sammelsack und dessen Beseitigung sowie die Verwendung einer mobilen Einwegtoilette oder einer Papptoilette für die Beseitigung von Fäkalien für alle Angler obligatorisch, für die sie selbst Sorge tragen und die sie nach Beendigung des Angelns vom Platz entfernen müssen. Diejenigen, die keine eigene mobile Toilette haben, erhalten diese auf Anfrage. Die verfügbaren Toiletten sind auf der Karte eingezeichnet. Wir bitten die Angler um Geduld und Rücksichtnahme, um Umweltverschmutzungen zu vermeiden und den natürlichen Zustand der Angelplätze zu erhalten. Nach Beendigung des Angelns werfen Sie bitte den gesammelten Müll in den Sammelcontainer am Eingang. Wir möchten die Angler darauf hinweisen, dass einer der wichtigsten Punkte unserer Bemühungen darin besteht, dass der Verband als Fischzüchter in der Lage ist, die saubere Umwelt zu schützen. Deshalb bitten wir alle, die Abfälle am Ufer entdecken, uns sofort anzurufen und sie zu melden. Wir danken Ihnen.
  4. Zusätzlich zu den ausgewiesenen Angelplätzen 5-31 können freie Angelplätze an nicht ausgewiesenen Plätzen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ genutzt werden.
  5. Das Angeln ist in der Wasserfläche und am Ufer an den auf der beigefügten Karte angegebenen Stellen erlaubt.

 

18.1 Das Angeln vom Ufer oder vom Steg aus ist in den ausgewiesenen Uferbereichen erlaubt.

Auf der Karte sind diese Abschnitte grün mit gestrichelten Linien markiert.

Das Werfen vom Ufer aus ist erlaubt. Mit der Uferkarte können Sie nur mit der Wurfmethode mit maximal 2 Ruten fischen. Beim Angeln vom Ufer aus (Wechsel der Uferkarte) ist das Einwerfen mit einem Boot und einem Köderboot verboten. Eine Ausnahme von dieser Regel ist der ausgewiesene Angelplatz, sofern der Angler auch eine Karte für das Einholen mit einer Boje erworben hat. Diese Stellen sind auf der Karte **** rosa markiert. In den ausgewiesenen Uferbereichen, die mit einer grün gestrichelten Linie markiert sind, sind maximal 2 Stangen für die Verwendung der Bojenschleppleine erlaubt. Nur an den mit gelben Zahlen markierten Stellen darf mit einer Bojenangelkarte mit 3 Stangen gefischt werden. Beim Angeln vom Ufer aus mit einer Uferkarte ist es verboten, eine Boje im Wasser zu platzieren.

18.2 Das Fischen von einem Boot oder einem mobilen Steg aus ist nur in den mit einem blauen Bootsschild auf der Karte und auf der Linie gekennzeichneten Bereichen erlaubt – durch Änderung des entsprechenden Kartentyps.

Das Werfen vom Boot aus ist erlaubt, vom Steg aus ist das Werfen erlaubt. Das Einholen von Angeln mit dem Boot und das Einbringen von Ködern mit dem Köderboot ist nur in den ausgewiesenen Fanggebieten erlaubt, wenn die Köderkarte vorhanden ist. Das Einbringen von Ködern per Boot und Köderboot ist nur im Besitz einer Bojenkarte erlaubt. Mit dem Kauf einer Bootskarte ist der Angler berechtigt, vom Boot aus in der ausgewiesenen blauen Fahrspur mit der Schwimmer- und Schleppmethode mit maximal 2 Haken und Leinen zu fischen. Grundangeln ist mit dem Kauf einer Bojenkarte möglich. Beim Angeln vom Boot aus mit einem Bootsticket ist es verboten, eine Boje ins Wasser zu setzen.

Die Benutzung des Bootes auf dem bewirtschafteten Wasser ist nur unter eigener Verantwortung und nur mit einem elektrischen Bootsmotor möglich. Explosive Motoren dürfen nur von befugten Personen benutzt werden. Die Boote müssen mit der vorgeschriebenen Ausrüstung ausgestattet sein!

18.2.1 Nachts und bei eingeschränkten Sichtverhältnissen ist eine Beleuchtung des Fanggebiets und des Fischereifahrzeugs vorgeschrieben.

18.2.2 Bei der Bootsfischerei ist der Zugang zu anderen offenen Uferbereichen sowie zu anderen Booten und Wasserbauten in einer Entfernung von weniger als 20 Metern außerhalb des Hafens und seiner Ausfahrt verboten.

18.2.3 Der Nutzer eines Fischereiboots oder Fischereifahrzeugs stellt sicher, dass die Ausrüstung und der technische Zustand des Bootes den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

18.3 Regeln für das Angeln aus der Boilie-Zone von den ausgewiesenen Angelplätzen, die mit gelben Zahlen auf der Karte markiert sind: Das Angeln mit einer Angelrute mit feiner Schnur nach der Boilie-Methode ist nur von den ausgewiesenen Angelplätzen erlaubt. (Wie bei allen anderen Angeln müssen Sie zuerst eine Unterkunft buchen, bevor Sie eine Karte kaufen!)

Um einen Platz zu reservieren und ein Ticket für das Boilie-Angeln und die ausgewiesenen Angelplätze 5-31 zu kaufen, wenden Sie sich bitte an die Verkaufs-Helpline unter +36305458049 und +36307178560. Reservierungen können kontinuierlich für jede Zeit des Jahres vorgenommen werden. Wenn Sie die Nummer angerufen haben und wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen konnten, haben Sie bitte etwas Geduld und wir werden Sie zurückrufen. Während des Telefongesprächs führen wir eine kurze Bedarfsanalyse durch, um die Anzahl der Angelplätze, das Datum der Reservierung, die Angaben zu den Anglern und ihren Begleitern zu ermitteln und dann ein Reservierungsangebot zu erstellen. Das Angebotsformular wird am Ende des Gesprächs per E-Mail verschickt. Das Buchungsangebot wird 7 Tage lang aufbewahrt. In dieser Zeit kann die Buchung bei Bedarf geändert oder durch Vorauszahlung bestätigt werden. Wenn nach 7 Tagen kein Hinweis auf eine Bestätigung der Reservierung oder eine Verlängerung des Angebotszeitraums vorliegt, wird das Angebot storniert. Die im Angebot angegebene Gebühr muss per Banküberweisung auf das vom Dienstleister angegebene Konto gezahlt werden. Eine Barzahlung ist bei einem persönlichen Einkauf im Kundendienstbüro möglich. Wir stellen Ihnen am Tag des Zahlungseingangs eine Rechnung über die gezahlte Gebühr aus und stellen die Gebietskarten aus. Die Unterlagen werden Ihnen mit einer Bestätigungsmail zugesandt. Die Bestätigungsmail und die Eintrittskarten brauchen nicht ausgedruckt zu werden, sie werden Ihnen bei Ihrer Ankunft am Eingang zu den Angelplätzen persönlich ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Erfassung und Validierung der Reservierung erst nach der Zahlung der Gebühr erfolgt. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Im Falle einer Änderung des Buchungsdatums aus unvorhergesehenen Gründen kann das Angeln bis zum Ende des darauffolgenden Jahres zu den gleichen Bedingungen verschoben werden.

Ausführliche Informationen über die Preise und Arten der Tickets sowie über die ausgewiesenen Angelplätze, die gebucht werden können, und das Buchungsverfahren finden Sie auf der angegebenen Website. Die Gebühren für die gelb nummerierten Angelplätze können von Saison zu Saison und von Ort zu Ort variieren; bitte erkundigen Sie sich beim Kundendienst nach den aktuellen Preisen. Bei Fragen rufen Sie bitte unseren Kundendienst an.

Der Kundendienst ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch abends und an Wochenenden erreichbar.

 

In den Stunden vor der Ankunft an dem von Ihnen gebuchten Angelplatz wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter des Wachdienstes unter +36308484210. Unser Wachdienst ist von 0-24 Uhr verfügbar. Der Wachmann holt den Gast am Informationspunkt am Eingang ab, übergibt ihm die vorbereiteten Eintrittskarten, die örtlichen Fischereivorschriften und die Mülltüte und begleitet den Angler zum Angelplatz. Die Mitarbeiter des Fischereidienstes stellen auch ein Fischerboot zur Verfügung, um den Transport zu den Inseln zu erleichtern. Am Angelplatz angekommen, werden sie gemeinsam den Zustand des Platzes inspizieren. Die während des Aufenthalts anfallenden Abfälle müssen am Ende des Programms in den Container am Eingang gebracht werden. Der Zustand des Angelplatzes wird bei der Abreise vom Wachmann kontrolliert. Bitte verlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn bei Ihrer Ankunft vorgefunden haben, d.h. sauber und frei von Müll. Wir danken Ihnen.

Bis die Steckdosen eingerichtet sind, kann jeder Ladebedarf dem Wachdienst gemeldet werden, der vor Ort eintrifft und die Ausrüstung zum Aufladen mitnimmt und sie aufgeladen zurückbringt. Bei Bedarf können ein Boot, ein Bootsmotor, ein Zelt, eine Zeltheizung, eine Gasflasche, eine mobile Toilette, eine Batterie und andere Ausrüstungsgegenstände für die Dauer des Angelausflugs gemietet werden. Wenn jemand Gefriergut einlagern möchte, können wir auch dabei helfen, dies zu organisieren. Bei besonderen Wünschen wenden Sie sich bitte an den Wachdienst oder das Servicetelefon. Am Seeufer gibt es ganzjährig geöffnete Verpflegungsstellen, die das Essen an die Angelplätze liefern.

 

18.3.1 Das Angeln mit Booten ist von direkt angrenzenden Grundstücken am Wasser und vom Ufer aus nach Maßgabe der folgenden Regeln erlaubt. Eigentümer von Grundstücken am Wasser können bei der Fischervereinigung einen Antrag auf Ausweisung eines Angelplatzes stellen. Die Bestimmung des Angelplatzes erfolgt auf der Grundlage der physischen Eigenschaften der Uferlinie, der Belegung und der Sättigung der Bebauung in Übereinstimmung mit den nationalen Fischereiverordnungen, wobei ein seitlicher Abstand von 5 m zwischen den Angelplätzen eingehalten werden muss.

Für die grün gestrichelt markierten Strandabschnitte, d.h. die Sektoren A, B, C auf der Ferienlinie, ist der Kauf einer Bojenziehkarte ebenfalls an den Kauf einer Strandkarte geknüpft.

 

Für Ferienhausbesitzer wurden zwei Alternativen entwickelt, je nachdem, ob sie den Strand für den eigenen Fischfang nutzen oder das Ferienhaus zur Gewinnerzielung, zur Vermietung oder zur Nutzung durch Gäste verkaufen.

 

Im ersten Fall nutzt der Eigentümer den für das Ferienhaus vorgesehenen Strandbereich und die Anlegestelle für seinen eigenen Gebrauch. Im ersten Fall hat der Eigentümer die Möglichkeit, die Art der Jahreskarte auf das Angeln vom Ufer aus und/oder auf das Angeln mit der Methode des Rückholens zu ändern.

 

Beispiel A:

der Eigentümer des Ferienhauses hat eine Jahreskarte für den Eigengebrauch erworben (Altersgruppe Erwachsene). In diesem Fall darf er den ihm zugewiesenen Strand und die Anlegestelle während der Gültigkeitsdauer der Karte ausschließlich nutzen. Diese Plätze sind in der Karte gelb markiert. Diese Plätze können nicht von anderen Personen genutzt werden, auch wenn sie nicht frei sind, da der Eigentümer den Platz für das ganze Jahr gebucht hat.

– Preis der Jahreskarte vom Ufer auswerfen: 120.000 Ft

– Preis der Jahreskarte mit Boot ablegen: 280.000 HUF

Insgesamt: 400.000 Ft

Falls der Eigentümer einen Gast aufnimmt, müssen die Dauerkarten für den Gast eingelöst werden, da die Gebietskarten laut Gesetz persönlich und nicht übertragbar sind.

 

Beispiel B:

Ferienhausbesitzer, die keine Jahreskarte kaufen möchten, aber mit Köder und Angelgerät angeln wollen (Altersgruppe der Erwachsenen)

In diesem Fall können Sie die Saisonkarten Ufer + Boje kaufen und von den ausgewiesenen freien Plätzen in der grün gestrichelten Linie an der Feiertagslinie angeln.

Im zweiten Fall vermietet der Ferienhausbesitzer das Objekt zu gewerblichen Zwecken und nicht zum eigenen Angeln. Wenn der Ferienhausbesitzer seinen Gästen das Angeln mit Köder und Leine anbieten möchte, muss er dies dem Fischereimanager schriftlich mitteilen. Wenn Sie als Ferienhausbesitzer in diese Kategorie fallen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundendienst in Verbindung, und nach einer Besichtigung des betreffenden Gewässers wird Ihrem Ferienhaus ein bestimmter Platz zugewiesen. Die Benennung und Vereinbarung eines ausgewiesenen Angelplatzes ist für Ferienhausbesitzer kostenlos. Die Notwendigkeit, eine Vereinbarung abzuschließen, ist dadurch begründet, dass sichergestellt werden muss, dass Angler, die mit der Ködermethode angeln, genügend Platz und Zeit haben, um eine ungestörte Ausübung der Fischerei zu gewährleisten. Außerdem lässt sich so feststellen, welche Gäste eines Ferienhauses an welchem Strandabschnitt angeln, wann sie angeln und in welchem Zustand sie das Angelgebiet verlassen.  Außerdem wird der Aufenthalt der Angler in Gyékénye im Hinblick auf die von den Eigentümern geforderte Meldung der Übernachtungen transparent gemacht.

In dem mit lila Punkten markierten Abschnitt für das/die Ferienhaus/Ferienhäuser können Gäste, die in dem/den Ferienhaus/Ferienhäusern untergebracht sind, die ausgewiesenen Angelplätze nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ für das Angeln mit Köder und Angelgerät nutzen, nachdem sie eine Karte für das Angeln mit Köder am Ufer erworben haben. Wenn Sie als Gast in einem Ferienhaus wohnen und mit der Bojenmethode angeln möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, um eine Bojenkarte zu kaufen. Um sicherzugehen, dass ein Platz auf einem der rosa **** Plätze am Strand, die mit einer grün gepunkteten Linie markiert sind, frei ist, ist es ratsam, im Voraus zu buchen.

 

18.3.2 Mit einer Köderkarte darf das Endgerät durch Auswerfen, vom Boot aus oder durch Einholen mit einem Futterboot eingebracht werden. Wird eine Bojenkarte umgetauscht, darf während der Fangzeit eine Boje im Wasser platziert werden.

 

  1. Bei der Positionierung von Bojen sollten die benachbarten und gegenüberliegenden Angelplätze am Ufer berücksichtigt werden. Bojen können also nur bis zur gedachten Halbierungslinie des angrenzenden und gegenüberliegenden Angelplatzes aufgestellt werden. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn an diesen Angelplätzen nicht geangelt wird. Von den Bojen sind nur H-Bojen und Tiefwasserbojen mit maximal 4 m Rohrbojengewinde erlaubt, die mit einem Höchstgewicht von 400 g verankert werden dürfen. Die Boje kann zu Beginn des Angelns eingesetzt werden und muss am Ende des Angelns aus dem Wasser entfernt werden. Eventuell zurückgelassene Bojen werden entfernt.
  2. Alle Hilfsmittel oder Gegenstände, die beim Angeln mit einer Bojenkarte zur Markierung einer Stelle verwendet werden, müssen nach Beendigung des Angelns aus dem Wasser entfernt werden. Es ist verboten, Bojen und Markierungsgegenstände ohne Bojenkarte im Wasser zu platzieren.
  3. Zelte und Wohnwagen dürfen während der Angelsaison nur in der Bootszone an den mit gelben Nummern gekennzeichneten Angelplätzen (Plätze 5-31) aufgestellt werden. Am Ende der Angelzeit muss das Zelt oder der Wohnwagen vom Wasser entfernt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zelte und Wohnwagen, die für die Dauer des Wettbewerbs auf dem Fischereigelände aufgestellt werden, und zwar auf der Grundlage einer Einzelfallvereinbarung mit dem Eigentümer des Ferienhauses oder der Hütte.
  4. Das Auswerfen und Ablegen von Angeln im Angelbereich darf nur erfolgen, wenn es keine Unfallgefahr für andere darstellt. Es ist verboten, in einem zum Zweck des Wassertransports genutzten Angelbereich eine Angelmethode anzuwenden, bei der die Angelschnur mehr als die Hälfte quer über der Wasseroberfläche des Gewässers, des stehenden Wassers und der in den dazwischen liegenden Verbindungen geschaffenen Fischpassagen blockiert ist. Die Richtung des Auswerfens und Einholens der Angelschnur von festen und benannten Angelplätzen ist auf der Karte im Anhang zu dieser örtlichen Angelordnung eingezeichnet. Die Angler werden gebeten, sich über die Wurfrichtungen zu informieren, indem sie die Karte benutzen, um die Wurfrichtung der Zone zu bestimmen, bevor sie das Angelgebiet besetzen. Ein Angler, der bei der Inspektion eine nicht konforme Wurfrichtung feststellt, erhält beim ersten Mal eine Verwarnung und wird beim zweiten Mal aufgefordert, das Angeln einzustellen, was den Entzug der Gebietslizenz zur Folge hat!
  5. Nach den Regeln des Naturschutzes sind neben der Fischerei auch jede Veränderung oder Störung des Zustands oder der Qualität der lokalen Tierwelt, Wasserverschmutzung und Abfall jeglicher Art im Fanggebiet und während des Fischfangs verboten. Der Schutz der natürlichen und bebauten Umwelt und die Aufrechterhaltung der Sauberkeit liegen in der Verantwortung der Nutzer, die zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sind.
  6. Bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen, zur Vorbereitung oder zum Schutz vor Überschwemmungen, bei gesundheitlichen, ökologischen oder fischgesundheitlichen Notfällen, bei Fischsterben, zur Durchsetzung von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder behördlichen Entscheidungen sowie bei periodischen Änderungen der Fischereivorschriften (Wettbewerb, Arbeit) kann der Inhaber der Fischereirechte den Fischfang oder die Art des Fischfangs vorübergehend einschränken. Diese Einschränkung kann allgemein oder auf einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Gebiet beschränkt sein.
  7. Der Angler muss jedes Fischsterben, jede Wasser- oder Umweltverschmutzung unverzüglich dem Fischereiaufseher oder dem Fischmanager melden. Telefon: +3630 604 6012
  1. Um die Wasserqualität zu schützen, sollten nur Futtermittel von einwandfreier Qualität (nicht verdorben) und in der erforderlichen Menge, Köder oder vor Ort gekochtes Saatgut verwendet werden. Verdorbene Köder, fermentierte Köder wie fermentierter Mais sollten nicht verwendet werden.
  2. Die Zubereitung und Küchenverarbeitung von Fisch, der mitgenommen werden kann, ist verboten.
  3. Alle Angler sind verpflichtet, den Müll sofort nach Beendigung des Angelns zu entfernen.
  4. Es ist verboten, andere zu stören und in irgendeiner Form übermäßigen Lärm zu machen. Das Angeln ist bei offensichtlicher Alkoholvergiftung oder berauschtem Zustand verboten. In diesem Fall ist der Berufsfischereiaufseher berechtigt, behördliche Maßnahmen zu ergreifen.
  5. Das Anzünden von Feuer ist nur unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und im Wasserbereich nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt, es sei denn, es wurde ein Verbot des Anzündens ausgesprochen. Es darf kein lebendes Holz als Brennholz verwendet werden. Es dürfen keine Abfälle in den Feuerbereichen gelagert oder verbrannt werden. Beim Verlassen des Geländes ist für die Löschung des Feuers zu sorgen.
  6. Die Pflasterung und der Schutz des Ufers dürfen nicht demontiert und die Steine nicht vorübergehend entfernt werden. Die Beschädigung von Naturwerten, die Verstümmelung oder Zerstörung der Wasser- und Ufervegetation ist strengstens untersagt.
  7. Die Nutzer sind verpflichtet, für die ordnungsgemäße Nutzung und den Erhalt der Bänke, Regenschutzdächer, Stände und Hafenanlagen sowie anderer Ausrüstungsgegenstände zu sorgen, die am Ufer und im Fischereigebiet aufgestellt sind.

 

III. Besondere Fischereivorschriften

 

  1. Es ist verboten, Fische zu angeln, die untermaßig sind (Fische, die unter der Größenbegrenzung liegen, diese aber nicht erreichen) oder die zum Zeitpunkt des Angelns geschlossen sind, auch wenn der Angler den Fisch freigibt. Wird ein solcher Fisch wiederholt versehentlich an den Haken genommen, muss der Angler die Fangmethode und/oder den Fangort ändern.
  2. Der Angler ist verpflichtet, den durch eine Größenbeschränkung geschützten Fisch schnell und schonend am Ufer zu töten, wenn er ordnungsgemäß gefangen und mitgenommen wird; der Transport solcher lebender Fische ist verboten! Fische mit einer Länge von weniger als 30 cm (Köderfische) dürfen lebend in einem Behälter von maximal 20 l transportiert werden.
  3. Es ist verboten, gefangene und in einen Beutel, eine Stange oder eine Handschelle gelegte Fische auszutauschen! Fische, die freigelassen werden sollen, müssen so schnell wie möglich nach dem Fang freigelassen werden.
  4. Der Verkauf oder der wirtschaftliche Tausch von Fanggeräten ist strengstens verboten! Die Angler dürfen ihre Angelausrüstung auf dem Wasser nicht verschenken und dürfen die Fische, die sie behalten wollen, nur in ihrer eigenen Ausrüstung (Tasche, Klemme, Speer usw.) aufbewahren und sie bis zum Ende des Angelns nicht von einer anderen Person vom Angelplatz transportieren lassen.
  5. Bei Beginn des Fischfangs muss der Angler den Tag im Jahreskalender des Fangbuchs vermerken! Das auf der Waage gemessene und auf das nächste halbe Kilogramm gerundete Gewicht des zurückbehaltenen Fisches, der der Größenbeschränkung unterliegt, muss sofort nach dem Fang und vor dem Ablegen des Fanggeräts gemäß den Vorschriften für das Führen des Fangbuchs eingetragen werden!
  6. Der Herkunftsnachweis muss auch dann erbracht werden, wenn der Fisch nicht von der Küste aus durch den Lizenzinhaber transportiert wird. Jede Person, die von einem Fischereiinspektor mit Fisch unklarer Herkunft angetroffen wird, muss die Konsequenzen tragen.
  7. Es ist strengstens verboten, sich am gesamten Ufer des Großen Sees von Gyékényes mit jeglichem Gerät (Tank, Fass, Sauerstofftank usw.) aufzuhalten, das für den Transport von großen lebenden Fischen geeignet ist (außer bei vom Verein organisiertem Fischbesatz).
  8. Es ist strengstens untersagt, den mit Schildern und Absperrungen gekennzeichneten Bereich der Betriebsgrube zu betreten und mit einem Boot oder einem anderen Wasserfahrzeug in den mit Bojen und Schildern gekennzeichneten Wasserbereich einzufahren. (Ausgenommen sind das Anlegen und die Wartung von Barschnestern durch Fischereiaufseher und das Fischen zur Beurteilung des Fischbestands.) Es ist VERBOTEN, sich in einem Umkreis von 50 m um den Bagger aufzuhalten, und es ist gefährlich, einen Unfall zu verursachen!
  9. Der Aussteller der Gebietskarte und das Unternehmen, das das Gebiet bewirtschaftet, haften nicht für Unfälle oder Sachschäden, die während des Fischfangs und der Besetzung oder Aufgabe des Fanggebiets verursacht werden!
  10. Jeder Angler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es nicht gegen die guten Sitten verstößt, sich anglergerecht zu verhalten und dies auch von anderen zu verlangen!
  11. Auf Verlangen des Inspektors ist der Angler verpflichtet, seine Dokumente und seine Ausrüstung vorzulegen und die Kontrolle des Fahrzeugs zu gewährleisten!
  12. Der Inhaber kann dem Zuwiderhandelnden oder dem Zuwiderhandelnden die Gebietslizenz entschädigungslos entziehen oder verweigern und erforderlichenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  13. Entlang der auf der Übersichtskarte angegebenen Küsten- und Uferabschnitte wurde eine Fischereiverbotszone eingerichtet:

45.1 An der Küstenlinie der Halbinsel. Das Angeln vom Ufer aus ist in diesem Abschnitt verboten, kann aber von einem Boot aus oder durch Auswerfen oder Einholen in Richtung der Halbinsel erfolgen, wie auf der Karte markiert.

45.2 Tauchbasis Tauchplätze 1 und 2 und Sportpark

– Die Tauchplätze und der für den Wassersport vorgesehene Bereich dienen nicht der Fischerei, sondern sind Teil des Sees, der für andere gemeinschaftliche und sportliche Zwecke genutzt wird. Um die Sicherheit der Taucher und der Ausrüstung der Angler zu gewährleisten und im Geiste der friedlichen Zusammenarbeit wird der für das Tauchen und den Wassersport vorgesehene Bereich durch eine Bojenlinie abgegrenzt. Die Tauchplätze werden mit Strukturen, Seilen und Unterwasserinstallationen im Wasser und an den Ufern ausgestattet, die Teil des Tauchtrainings- oder Wettkampfbereichs sein werden. Das für den Sportpark und das Tauchen vorgesehene Gebiet ist ein für die Fischerei gesperrter Bereich. Ausgenommen hiervon sind Angelveranstaltungen und -wettbewerbe, die mit Genehmigung des Anglerverbandes und nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden.

 

Eine detaillierte Beschreibung der Grenzen des Gebiets ist auf der Karte im Anhang zu dieser örtlichen Fischereiverordnung zu sehen, die mit einer roten Linie und einer ausgefüllten Zone gekennzeichnet ist.

Die territoriale Beschränkung gilt bis auf Widerruf.

 

 

  1. Das Eisfischen ist auf stehenden Gewässern verboten.
  2. Das Angeln ist im Bereich einer ausgewiesenen Badestelle (Strand) während der offiziellen Öffnungszeiten verboten, es sei denn, der Strandbetreiber hat eine Genehmigung erteilt.
  3. 2Zusätzlich zur Angelausrüstung darf ein Angler, der im Besitz einer territorialen Erlaubnis ist, gelegentlich ein Ködernetz mit einer maximalen Oberfläche von 1 m oder ein Tauchnetz, ebenfalls mit einer Hebetechnik, verwenden, um fangfähige Köderfische zu sammeln, die nicht größer als 15 cm sind und nur für den Fischfang benötigt werden. Wird beim Einsammeln von Köderfischen versehentlich ein invasiver gebietsfremder Fisch im Netz gefangen, so darf dieser nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.

48.1 Das Angeln mit lebenden und toten Köderfischen ist vom 1. Februar bis zum 30. April, also während der Schonzeit für Barsch und Hecht, verboten, und daher ist das Angeln mit Köderfischen verboten. Eine Ausnahme ist das Schleppangeln.

  1. Die Größenklassen der einzelnen Arten, die Gesamtmenge der Fische, die pro Jahr gefangen werden dürfen, und die Tageshöchstmenge sind in der Tabelle des Jegymártix dieser lokalen Angelverordnung aufgeführt. Fänge von Fischen über 15 kg müssen der Fischereibehörde gemeldet werden. Die spezifischen Schonzeiten für die einzelnen Fischarten sind dieselben wie in den Anhängen 8-9 des Erlasses 133/2013- (XII.29.) VM. Exemplare über 25 kg dürfen nur im Beisein des Fischhalters zum Wiegen und Fotografieren aus dem Wasser genommen und anschließend so schnell wie möglich wieder ins Wasser gesetzt werden. Die Nichtmeldung von Fängen über +15 kg bei der Kontrolle führt zum Entzug der Revierkarte.

 

  1. Der Fischzüchter führt den jährlichen Besatz auf der Grundlage eines von der Behörde genehmigten Fischbewirtschaftungsplans durch. Der Zeitpunkt des Besatzes wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Voraus auf der Website und der Facebook-Seite bekannt gegeben. Das Angeln in der Wasserfläche ist bis 24:00 Uhr des 15. Tages nach dem Tag des Besatzes erlaubt, die Entnahme von Fischen ist jedoch verboten. Wenn eine freizügigere Entscheidung getroffen wird, kann der Fischzüchter eine förmliche Bekanntmachung auf seiner Website veröffentlichen (z. B. wenn der Besatztag auf einen der ersten Dezembertage eines bestimmten Jahres fällt, dürfen die Fische im Hinblick auf die Weihnachtszeit ab dem 15. Dezember entnommen werden).
  2. Der Einsatz von Booten zum Fischen und die Verwendung von Sonar (Fischradar) ist nur von ausgewiesenen Fangplätzen aus erlaubt.
  3. Die ständige Beleuchtung des Angelplatzes (vom Ufer aus sichtbar, wenn es sich um ein Boot handelt) ist die ganze Nacht hindurch vorgeschrieben, mit Ausnahme der öffentlich beleuchteten Angelplätze am Ufer.

 

 

IV. Besondere Bestimmungen für Gebietskarten

 

Optionale Ticketarten und Preise

Im Rahmen der MOHOSZ-Matrix der persönlichen Berechtigungen und der Mitgliedschaft sowie der Revierkarten muss der Fischereiberechtigte auf jeder Revierkarte zusätzlich zu den anderen gesetzlich vorgeschriebenen Daten Folgendes angeben

  1. die Gültigkeitsdauer, ausgenommen die vom Fischereimanager genehmigten Fangzeiten,
  2. der genehmigte Hauptfangtitel und das persönliche Eigentum,
  3. die Anzahl der Angelfertigkeiten, die eingesetzt werden können, und
  4. das registrierte Fischereibewirtschaftungsgewässer und den Wasserflächencode, für den die Gebietskarte gültig ist.

Angelkarten können online über das Nationale Kartensystem unter www.horgaszjegy.hu oder persönlich im Kundendienstbüro (8851 Gyékényes See A Sektor 19/A Fischerhaus) in bar oder per Banküberweisung – ebenfalls über das Online-Kartensystem – erworben werden. Jahreskarten sowie Bojenkarten und die dazugehörigen Angelplatzkarten können nach einer Reservierung auf www.gyekenyesiponythorgasz.hu ausschließlich über das Kundenbüro erworben werden. Wenn im Laufe des Jahres eine neue Verkaufsstelle oder Zahlungsmethode hinzukommt, wird dies auf der Website bekannt gegeben.

Für die oben genannte Anzahl von Gewässern werden die vom HORINFO-System ausgedruckten oder vom Fischzüchter und seinem offiziellen Vertriebspartner nach der Reservierung des Gebiets erstellten Bojenkarten akzeptiert, eine von einer anderen Partei erstellte Papier-Fangkarte für das Gebiet ist nicht gültig. Ehrenkarten, Gutscheine, Werbe- und Bonuskarten, die vom Fischmanager zur Verfügung gestellt werden, können nicht allein verwendet werden, wie auf ihnen angegeben. Aktionskarten können nur nach Ausstellung und Validierung einer gültigen, vom System generierten Gebietskarte verwendet werden, die bescheinigt, dass die Aktionskarte eingelöst worden ist.

Sie müssen einen staatlichen Angelschein besitzen, um eine regionale Karte zu kaufen.

Beim Kauf einer Jahreskarte bieten wir eine Jugend- und Altersermäßigung in Höhe der Hälfte des vollen Preises der Erwachsenenkarte für Personen über 65 Jahre und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren aus den Ticketarten Ufer und Boot. Diese Ermäßigung gilt nicht für die Jahreskarte für Bootsfahrten.

Unter 14 Jahren, 1 Rute, 1 Haken, nur mit schwimmender Ausrüstung, kostenlos in Anwesenheit eines erwachsenen Führers zwischen 8:00 und 20:00. Das Kind muss mit der Stange zu allen Zeiten während der Fischerei bleiben. Das Angelgerät muss aus dem Wasser genommen werden, wenn sich das Kind nicht in unmittelbarer Nähe der Angel befindet. Ein Erwachsener darf nicht ohne das Kind angeln, wenn er sich auf die Gebietserlaubnis des Kindes beruft. Kinder dürfen beim Angeln nicht allein und ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.

 

Die nachstehende Ticket-Matrix-Tabelle zeigt die Arten von Tickets, die für das jeweilige Gewässer, die Angelmethode, den Einsatz von Fertigkeiten, die Größe, das Gewicht und die Anzahl der Fische, die gefangen und mitgenommen werden können, sowie den Ticketpreis erworben werden können.

 

Die Küstenlinie und die ausgewiesenen Angelplätze sowie die Wurfrichtungen sind auf der Karte Nr. 1 im Anhang zu dieser örtlichen Fischereiverordnung dargestellt.

 

Die Kontaktdaten des Fischzüchters sind in Anhang 2 aufgeführt.

 

 

Mit dem Kauf einer Angelkarte erkennt der Angler die Angelordnung an und akzeptiert sie als verbindlich.

  

V. Fischschutz und Fischereistandards

 

53. Der Fischzüchter plant, alle Fische über 15 kg mit einer Kennzeichnung zu versehen, für die der Angler verpflichtet ist, die Fischereibehörde zu informieren.

Telefon: +3630 3894936

54. Besondere Regeln für Rekordfische

Rekordfänge müssen der Fischereibehörde gemeldet werden. Ein Fangrekord wird mit Hilfe einer vom Fischhalter bescheinigten Waage validiert. Die Fischer müssen gefangene Fische für Marketing- und Werbezwecke fotografieren und filmen. Die Aufnahmen des vom Angler oder Fischhalter gefangenen Rekords können an gyekenyesinagyhal@gmail.com gesendet werden. Der Angler kann sein Angelerlebnis in einer kurzen Erfolgsgeschichte oder einem Videoprotokoll beschreiben, das vom Fischhalter in seinen Online-Kommunikationskanälen und gedruckten Publikationen veröffentlicht wird.

Mit der Übermittlung von Bild- und Tonmaterial an die oben genannte E-Mail-Adresse erklärt sich der Einsender ausdrücklich damit einverstanden, dass es veröffentlicht wird. Andere Angelerlebnisse können auf die gleiche Weise eingereicht werden, und die Veröffentlichung dieser liegt im Ermessen des Fischmanagers.

55. Die Verwendung von Drahtnetzen (außer für Zwergbrassen) und gebauten Metallkäfigen ist verboten.

56. Es ist verboten, die Anzahl der Haken pro Verankerungspunkt der werksseitigen Takelage zu erhöhen, einen weiteren Haken unter einem Haken anzubringen oder die Takelage zu verändern, um das Anhaken von außen zu erleichtern.

57. Unangemessenes Schlucken ist beim Raubfischfang verboten.

58. Es gibt keine Beschränkungen für die Verwendung von Dreifachhaken, Drahthaken und Schneidhaken.

– Handschuhe und eine Schere zum Lösen des Hakens werden für das Anhaken der Fische empfohlen.

– Die Verwendung einer großen Karpfenmatte, einer Karpfenwiege und eines Wunddesinfektionsmittels ist an ausgewiesenen Angelplätzen obligatorisch. Bei der Wahl der Angelschnur werden eine 0,30-mm-Hauptschnur und ein 0,50-mm-Vorfach empfohlen. An den ausgewiesenen Angelplätzen und beim Kauf eines Land+Boot-Tickets sind mindestens 30 Meter 0,50-mm-Vorfachschnur vorgeschrieben.

Bei der Verwendung der Wobbler-Methode werden eine Karpfenmatte und eine Karpfenwiege empfohlen, beim Fang von großen Fischen über 15 kg ist eine Karpfenmatte oder eine Karpfenwiege jedoch obligatorisch. Wenn Sie nicht über eine solche Vorrichtung verfügen, müssen Sie den Fischereidienst informieren.

– Geflochtene Hauptschnur ist nur an ausgewiesenen Angelplätzen oder beim Kauf einer Land- und Bootskarte mit mindestens 30 m monofilem Vorfach von mindestens 0,50 mm erlaubt. Ausnahmen gelten für das Schleppangeln, für das eine dünne geflochtene Hauptschnur unabdingbare Voraussetzung ist.

 

59. Es ist verboten, ausgelegte Fanggeräte während des Angelns unbeaufsichtigt oder in der Obhut anderer zu lassen. Ein Fanggerät gilt als bewacht oder beaufsichtigt, wenn der Angler bei optischen Fangsignalen innerhalb von 2 Minuten nach der Entdeckung oder bei akustischen und ferngesteuerten Fangsignalen innerhalb von 2 Minuten nach der Entdeckung sofort mit dem Fang beginnen kann.

60. Jegliche Kennzeichnung oder Verstümmelung der gefangenen Fische ist verboten.

61. Es liegt in der Verantwortung des Anglers, Angelgeräte und -ausrüstungen zu verwenden, die für die Zielfische geeignet sind und das Leben der Fische gewährleisten, und sich während der gesamten Angelzeit in einer fangfähigen körperlichen Verfassung zu halten.

62. Ein Angler hat die moralische und ethische Pflicht, anderen Anglern zu helfen, seine Erfahrungen weiterzugeben, ältere Angler und Kinder zu unterstützen.

63. Die Benutzung von Fischerbooten und Fischkuttern darf nur mit angemessener Geschwindigkeit und ohne Gefährdung oder Störung anderer Angler und Wasserbenutzer erfolgen.

64. Während der Laich- und Brutzeit liegt es in der Verantwortung aller Angler, die Geschwindigkeit des Angelns im Küstenstreifen zu wählen und die Eier und Jungfische so weit wie möglich zu schützen.

65. Bei der Aufnahme von Fotos von Anglern sollte darauf geachtet werden, dass sie ästhetisch ansprechend sind und eine Wertschätzung für den Fisch zeigen. Der Hintergrund eines guten Fotos ist das Wasser und die natürliche Umgebung des Gewässerrandes, wo sich keine Abfälle wie Ausrüstung, Zigaretten, Essen und Trinken, Handtücher oder Müll befinden. Der Angler sollte den Fisch vorzugsweise kniend, auf einem Knie kniend oder geduckt halten; brusthoch und waagerecht über der Fischwiege oder Fischdecke, wobei die Fischschutzvorrichtung auf dem Foto nur teilweise sichtbar sein sollte. Das „Herausstrecken“ des Fisches in Richtung Objektiv ist nicht ästhetisch, der richtige Abstand ist eine halbe Armlänge, um das Gewicht zu halten. Der Fisch sollte sauber sein, d. h. Schlamm, Gras, Schleim oder mögliches Blut sollten mit Süßwasser abgespült werden. Es ist ratsam, mehrere Fotos zu machen, um ein Blinzeln und/oder Bewegungen des Fisches auszuschließen. Machen Sie keine ethischen Fotos mit einer Zigarette im Mund oder indem Sie den Fisch mit einem Tuch festhalten. Bei Sonnenschein sollte auch darauf geachtet werden, dass das Gesicht des Anglers, der den Hut trägt, ohne Blitzlicht im Schatten bleibt. Beim Fotografieren muss darauf geachtet werden, dass der Fisch behutsam behandelt und bewegt wird, da große Exemplare empfindlicher auf Stürze und Druck reagieren als durchschnittlich große Fische. Das Wichtigste ist, den Fisch zu schützen, und wenn ein professionelles und schnelles Fotografieren nicht möglich ist, sollte der Fisch sofort freigelassen werden.

66. Fische, die nicht zurückbehalten werden sollen, dürfen nur in Ausnahmefällen, nach dem Ermessen des Angelwettbewerbs oder mit einer individuellen Fischbewirtschaftungslizenz fotografiert werden.

67. Die Ankündigung eines Rekordfangs mit Fischen, die von jemand anderem gefangen wurden, ist unethisch und verboten.

68. In jedem Fall ist eine Desinfektion des Fisches vor dem Zurücksetzen ins Wasser vorgeschrieben. Die Verwendung von farbigen Desinfektionsmitteln wird nur nach dem Fotografieren empfohlen. Anschließend wird empfohlen, alle sichtbaren Wunden des Fisches zu desinfizieren und eventuelle Parasiten zu beseitigen.

69. Beim Freilassen sollte der Fisch erst freigelassen werden, wenn er seine Gleichgewichtslage aus eigener Kraft halten kann und seine Bewegung (Freilassungsreflex) eingesetzt hat.

70. Der Tausch, die Übertragung oder das Verschenken von legal gefangenen Fischen, die am Ufer oder im Fanggebiet behalten werden dürfen, sowie der Verkauf von gefangenen Fischen ist verboten. Unter Tausch ist zu verstehen, wenn sich der Fisch bereits in einem Beutel (oder bei Raubfischen in einem Knebel) befindet und der Angler ihn am Angelplatz gegen einen später gefangenen Fisch tauschen möchte. Übertragung bedeutet die unentgeltliche Weitergabe von Fisch an eine andere Person, die ebenfalls zum Fischfang berechtigt ist. Eine Schenkung ist eine Übertragung an eine Person, die nicht zum Fischfang berechtigt ist. Verkauf ist die entgeltliche Übertragung von Fisch, unabhängig von der Identität des Empfängers.

 

VI. Die vorrangigen Verstöße und die entsprechenden Sanktionen

 

71. Jede Person, die in sozialen Medien oder auf einer öffentlichen Plattform unwahre oder verleumderische Aussagen über die Mehrheitseigentümer der Kiesgrube Gyékényes, den Fischzüchterverband oder dessen Mitglieder oder Mitarbeiter macht, Hassreden oder Fake News verbreitet oder eine Fläche ohne ordnungsgemäße Rechtsgrundlage, mit bösen Absichten, ohne Prüfung oder ohne Rechtsgrundlage, ohne offizielle Mitteilung beschlagnahmt, besitzt oder abgrenzt, wird vom Fischzüchter vom Flächentausch ausgeschlossen. Diese Entscheidung wird vom Disziplinarrat nach Mitteilung der Beobachtung getroffen, und bei nachgewiesenen Verstößen kann die Gebietskarte eingezogen oder der Inhaber für höchstens 5 Jahre vom Umtausch von Gebietskarten ausgeschlossen werden.

72. Jede Person, die unwahre, verleumderische Aussagen macht, die die Geschäftsinteressen und die Glaubwürdigkeit eines Fischzüchters schädigen, wird strafrechtlich verfolgt.

73. Im Falle eines Fischzüchters wird das MOHOSZ oder die Fischzuchtbehörde in Fragen der rechtlichen Vorbereitung und Anwendung der HHR tätig.

74. Mit der Aufnahme des Angelns erkennt der Angler als Inhaber der Gebietskarte an, dass er die nationalen und lokalen Fischereivorschriften kennt und sich verpflichtet, diese in vollem Umfang einzuhalten. Er/sie nimmt zur Kenntnis, dass a) er/sie verpflichtet ist, die vom Fischer getroffenen Maßnahmen zu befolgen, bei der Kontrolle mitzuwirken, b) der Berufsfischereiaufseher unter Berücksichtigung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen Bild-, Video- und Tonaufnahmen von ihm/ihr machen kann, c) unerlaubtes Fischen, Angeln, Benutzen des Gebietes eine Straftat darstellt, im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheids oder eines Verbots im Zusammenhang mit einer Straftat, die in den Gewässern begangen wurde, für die die Gebietslizenz gilt, oder im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Vorschriften der örtlichen Fischereiverordnung kann die Gebietslizenz entzogen werden oder dem Inhaber kann die Änderung der Gebietslizenz für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren untersagt werden.

75. Vorrangige Handlungen und Verbotsgrad, die den Widerruf der Gebietskarte und das Kaufverbot rechtfertigen

76. Im Rahmen der HHR liegt die Anwendung eines Entzugs oder Verbots im Falle eines Verstoßes gegen die Verbote der Flächennutzung, der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen, des Natur- und Umweltschutzes und der Fischerei im Ermessen des Fischzüchters, mit der Ausnahme, dass der „Sonstige, Verstoß gegen ein im OHR festgelegtes Verbot“ oder „Sonstige Verstöße gegen die Vorschriften des OHR, die über die vom Fischereirechtsinhaber in der örtlichen Fischereiverordnung festgelegten Vorschriften hinausgehen“, in begründeten Fällen die Einleitung eines Verfahrens oder eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden nicht ersetzen.

77. Im Rahmen von Fischereimanagementverfahren entscheidet der Entscheidungsträger unter Berücksichtigung aller Umstände des Verstoßes innerhalb der hier festgelegten Grenzen über die Höhe des Verbots.

78. Bei mehreren getrennten Verstößen, die während ein und derselben Fangreise begangen werden, ist die Dauer der für die einzelnen Handlungen verhängten Verbote kumulativ, beträgt jedoch höchstens 5 Jahre.

79. Begeht ein Angler, nachdem er einen Verstoß begangen hat und dafür bestraft wurde, erneut einen der sanktionierten Verstöße, so wird die Sperre beim zweiten Mal verdoppelt und kann bis zu 5 Jahre betragen.

80. Begeht ein Angler innerhalb von 3 Jahren nach dem vorangegangenen Verbot ein neues Vergehen, beträgt die Sperre mindestens 2 Jahre und höchstens 5 Jahre.

81. In allen Fällen erfolgt der Entzug oder das Verbot des Wechsels der Gebietskarte durch eine amtliche Entscheidung des Fischereimanagers und eine entsprechende Mitteilung unter Angabe des Sachverhalts und des Verweises auf die Fischereivorschriften sowie der Dauer des Verbots.

82. Der Entzug des Fischereischeins und das Verbot ersetzen nicht die Verfahren und Rechtsfolgen, die in der Disziplinarordnung des Angelverbands festgelegt sind, und erfordern diese auch nicht.

VII. Schlussbestimmungen

83. Der Aussteller der Gebietskarte oder der Fischereiverein, der die Fischerei ausübt, haftet als juristische Person nicht für Unfälle und Schäden, die sich in den von ihm verwalteten Gebieten ereignen, und schließt seine Schadensersatzpflicht aus. Das Baden im Kiesgrubensee ist gefährlich und verboten. Für Unfälle oder Schäden, die durch das Baden oder Schwimmen verursacht werden, haftet der Aussteller der Gebietskarte oder der Fischereibetrieb nicht und schließt seine Haftung für Schäden aus.

84. Das MOHOSZ informiert über die Bedingungen der Fischerei-Unfallversicherung in Verbindung mit der gültigen ungarischen Fischereikarte.

85. Die Angler dürfen die am Ufer und in den Fischereigebieten aufgestellten Geräte, Fischerei- und Wassereinrichtungen nur auf eigene Gefahr benutzen.

86. Für andere, hier nicht geregelte Angelegenheiten gelten das Bürgerliche Gesetzbuch, die Gesetze und Verordnungen des MOHOSZ über die Fischerei, die Fischzucht, den Fischschutz, den Umweltschutz, den Naturschutz und die Strafverfolgung sowie die Bestimmungen und Vorschriften der Disziplinarordnung des Verbandes.

 

Datiert Zákány, 2025.01.01.

 

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Zsolt Kóródi
Präsident
Fischerei- und Erholungsverein Gyékényes und Umgebung

 

 

 

 

 

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